Haushaltshilfe aus Osteuropa

Haushaltshilfen aus Osteuropa dürfen pflegen

 Neue Regelung erlaubt Tätigkeiten, für die keine Ausbildung nötig ist - Rechtliche Gratwanderung beendet


Seit Ende letzten Jahres dürfen legal beschäftigte Polinnen oder Tschechinnen jetzt auch einfache „pflegerische Alltagshilfe“ leisten. So etwas hatte der Gesetzgeber bisher nicht erlaubt.

BONN - Viele Zehntausend Frauen aus Osteuropa kümmern sich in deutschen Familien um Pflegebedürftige. Die Helferinnen aus Polen, Tschechien oder Ungarn sind angesichts immenser Pflegekosten oft die einzig bezahlbare Entlastung für erschöpfte Angehörige, die Schwerstkranke rund um die Uhr zu Hause versorgen wollen.


Das Geschäft mit der Vermittlung ausländischer Hilfskräfte boomt, vor allem im Internet. Doch so manche Agentur arbeitet am Rand der Legalität.


Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich über die Agentur für Arbeit eine Hilfe aus dem Ausland in den Haushalt holen. Früher war dies für pflegerische Tätigkeiten nicht erlaubt. Die Frauen konnten seit 2005 offiziell nur als Haushaltshilfe angestellt werden. Die Pflege von Patienten war ihnen ausdrücklich verboten — was in der Praxis häufig zur rechtlichen Gratwanderung wurde: Was gehört noch zur Hausarbeit, und wo beginnt schon die Pflege?


Das ist nun besser geklärt. Jetzt dürfen die Helferinnen aus Osteuropa nicht nur Essen kochen, sondern den Kranken auch damit füttern. Muss der Pflegebedürftige zur Toilette, dürfen sie ihn neuerdings auch offiziell dabei unterstützen. Bis vor kurzem hätte ihm nur ein Angehöriger oder ein Profi vom ambulanten Pflegedienst dabei helfen dürfen. Mit solchen realitätsfernen Abgrenzungen sei jetzt Schluss, sagt Gudrun Matusch, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

 

Der Gesetzgeber erlaubt jetzt alles, wofür keine Ausbildung nötig ist — was aber Angehörige händeringend suchen, um bei den vielen Alltagsverrichtungen entlastet zu werden. Dazu gehört das An- und Ausziehen der Pflegebedürftigen, die Unterstützung beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, beim Waschen, Baden, Duschen, Kämmen, bei der Haut-, Mund- oder Nagelpflege. „Die Änderung ist allerdings noch nicht so publik“, erklärt Beate Raabe, Sprecherin der ZAV, der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Bonn. „Das ist ein großer Fortschritt und bietet mehr Rechtssicherheit für Pflegebedürftige“, betont Matusch.
 
Gehalt nach Tarif
Wichtig: Die Bezahlung ist nicht frei aushandelbar. Die Osteuropäerin muss nach Tarif bezahlt werden. Die Bruttolöhne liegen derzeit je nach Bundesland zwischen 1099 und 1353 €. Dazu kommen Sozialabgaben, beispielsweise für die Krankenversicherung. „Man muss Zusatzkosten von 20 bis 30 Prozent einkalkulieren“, erläutert der Erlanger Jurist und Fachanwalt für Sozialrecht, Michael Baczko. Als Arbeitszeit gilt die 38,5-Stunden- Woche sowie ein Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen. "Auch wenn die Frauen im Haushalt leben, ist ihre Arbeitskraft nicht rund um die Uhr abrufbar", betont Matusch. Mehrleistung muss als Überstunden bezahlt werden. Werden Unterkunft und Verpflegung gestellt, dürfen gut 380 € vom Bruttolohn abgezogen werden.
Außerdem hilft der Fiskus mit. Das sozialversicherungspflichtige Engagieren einer osteuropäischen Haushaltshilfe gilt als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung. Ausgaben bis maximal 4000 € können in die Steuer gepackt werden. Um diesen Betrag sinkt die Steuerlast.

BERRIT GRÄBER (apn)

Artikel der Nürnberger Nachrichten 20.04.2010